Allgemeine Reisebedingungen

Paola Sacco Luxury Travel GmbH
Hildastr. 3
65189 Wiesbaden
Deutschland

Telefon: +49 (0) 611 – 58 08 83 60
Mobil: +49 (0) 170 – 88 83 33 8
E-Mail: office@paolasacco.com

Inhaberin and Geschäftsführerin:
Paola Sacco Comis Dell’Oste

Amtsgericht: Bezirksgericht Wiesbaden
Registernummer: HRB 23380
Steuernummer: DE258021076

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Firma PAOLA SACCO LUXURY TRAVEL GMBH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von PAOLA SACCO LUXURY TRAVEL GMBH nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu erteilen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von PAOLA SACCO LUXURY TRAVEL GMBH hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.

Bei elektronischen Buchungen bestätigt PAOLA SACCO LUXURY TRAVEL GMBH den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg.

Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung (Reisebestätigung) von PAOLA SACCO LUXURY TRAVEL GMBH zustande, USt-ID: DE258021076

2. Bezahlung

Mit Abschluss des Reisevertrages kann in der Regel eine Anzahlung bis zur Höhe von 30 % des Reisepreises gefordert werden. Im begründeten Einzelfall kann eine höhere Anzahlung verlangt werden.

Wird trotz Mahnung die Anzahlung nicht geleistet, ist PAOLA SACCO LUXURY TRAVEL GMBH berechtigt, nach erfolgter Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Antritt der Reise fällig.

Nach Eingang der vollständigen Zahlung des Reisepreises werden dem Kunden die Reiseunterlagen ausgegeben.

Erhebt der Anbieter der Sportveranstaltung / Musikveranstaltung / kulturellen Veranstaltung Anzahlungen / Vorauszahlungen für die Reservierung bzw. Bereitstellung der Eintrittskarten, wird der Kunde explizit darauf hingewiesen.

PAOLA SACCO LUXURY TRAVEL GMBH erhebt dann namens des Veranstalters der Sportveranstaltung/

Musikveranstaltung / kulturellen Veranstaltung die Anzahlung, Vorauszahlungen und leitet diesen Betrag unverzüglich an den Berechtigten weiter.

3. Leistungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung bzw. dem individuellen Vorschlag von PAOLA SACCO LUXURY TRAVEL GMBH einschließlich der Reisebestätigung.

Widersprechen sich die Angaben in der Leistungsbeschreibung und der Reisebestätigung, so gelten die Angaben in der Reisebestätigung.

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden oder die von PAOLA SACCO LUXURY TRAVEL GMBH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

PAOLA SACCO LUXURY TRAVEL GMBH ist verpflichtet den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

4. Preisänderungen

PAOLA SACCO LUXURY TRAVEL GMBH behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit Buchung bestätigten Preise im Fall der Änderung des für die betreffende Reise geltenden Wechselkurses, wie folgt zu ändern:

PAOLA SACCO LUXURY TRAVEL GMBH kann den Reisepreis in dem Umfang erhöhen, in dem sich der Preis für den Einkauf der Reiseleistungen erhöht hat.

Die Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat PAOLA SACCO LUXURY TRAVEL GMBH den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.

Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind nicht zulässig.

5. Rücktritt und Kündigung durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.

Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei PAOLA SACCO LUXURY TRAVEL GMBH.

Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, wird PAOLA SACCO LUXURY TRAVEL GMBH eine Entschädigung, deren Höhe sich am Reisepreis abzüglich der ersparten Aufwendungen orientiert, geltend machen.

Dem Kunden bleibt in jedem Fall das Recht des Nachweises eines geringeren Schadens vorbehalten.

Die Stornokosten für Eintrittskarten zu Sportveranstaltungen / Musikveranstaltungen / kulturellen Veranstaltungen unterliegen den Regelungen des jeweiligen Anbieters.

Grundsätzlich werden von den Anbietern oben genannter Veranstaltungen Stornokosten in Höhe des vollen vereinbarten Entgelts erhoben.

PAOLA SACCO LUXURY TRAVEL GMBH empfiehlt, sich vor Buchung von Eintrittskarten zu Sportveranstaltungen, Musikveranstaltungen, kulturellen Veranstaltungen mit den Stornobedingungen der jeweiligen Anbieter vertraut zu machen.

Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.

PAOLA SACCO LUXURY TRAVEL GMBH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende PAOLA SACCO LUXURY TRAVEL GMBH als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

Aus organisatorischen Gründen muss das Ersetzungsverlangen 48 Stunden vor dem geplanten Beginn der Reise (Abflug) bei PAOLA SACCO LUXURY TRAVEL GMBH eingehen.

6. Rücktritt und Kündigung durch Paola Sacco Luxury Travel GmbH

PAOLA SACCO LUXURY TRAVEL GMBH kann im folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten:

Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird.

In jedem Fall ist PAOLA SACCO LUXURY TRAVEL GMBH verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und die Rücktrittserklärung zuzuleiten.

Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

Die Rücktrittserklärung ist bis zu zwei Wochen vor geplantem Reiseantritt zulässig.

Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat PAOLA SACCO LUXURY TRAVEL GMBH den Kunden davon zu unterrichten.

7. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung von PAOLA SACCO LUXURY TRAVEL GMBH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist, oder

b) soweit PAOLA SACCO LUXURY TRAVEL GMBH für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Die deliktische Haftung von PAOLA SACCO LUXURY TRAVEL GMBH für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise.

Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

PAOLA SACCO LUXURY TRAVEL GMBH haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Ausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von PAOLA SACCO LUXURY TRAVEL GMBH sind.

Kommt PAOLA SACCO LUXURY TRAVEL GMBH die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit dem Montrealer Übereinkommen.

Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie Verlust und Beschädigung von Gepäck.

8. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und PAOLA SACCO LUXURY TRAVEL GMBH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

Soweit bei Klagen des Kunden gegen PAOLA SACCO LUXURY TRAVEL GMBH im Ausland für die Haftung von PAOLA SACCO LUXURY TRAVEL GMBH dem Grunde nach nicht deutschem Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

9. Gerichtsstand

Der Reisende kann PAOLA SACCO LUXURY TRAVEL GMBH nur am Sitz des Unternehmens verklagen.

Für Klagen von PAOLA SACCO LUXURY TRAVEL GMBH gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

In diesen Fällen ist der Sitz von PAOLA SACCO LUXURY TRAVEL GMBH maßgebend.

10. Rechtliche Gültigkeit

Diese Reisebedingungen entsprechen dem Stand November 2020 und werden in alle ab November 2023 geschlossenen Reiseverträge einbezogen.

PAOLA SACCO LUXURY TRAVEL GMBH Hildastrasse 3, 65189 Wiesbaden. Tel: +49 (0) 611 58088360

11. Datenschutz

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen einer Buchung zur Erfüllung unserer Vertragspflichten.

Die Datenwerden nicht an Dritte weitergegeben, die nicht an der Vertragsabwicklung beteiligt sind.

Wir werden Ihre Daten aber an Unternehmen weitergeben, die mit der Ausführung der Reise befasst sind (Fluggesellschaften, Hotels, etc.).

Diese Unternehmen können im Ausland ihren Unternehmenssitz haben.

Je nach dem Zielland Ihrer Reise sind Sie einverstanden damit, dass wir die erforderlichen Daten zur Buchung und Durchführung Ihrer Reise an das Reise- oder Beherbergungsunternehmen übermitteln.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO und bei der Übermittlung ins Ausland Art. 49 Abs. – 1 Lit. a DSGV.